Kapitalerhöhung
Eine Kapitalerhöhung vergrössert das nominelle Gesellschaftskapital formell, meist durch neue Anteile oder höhere Nennwerte.
In der Schweiz ändert eine Kapitalerhöhung das in Statuten und Handelsregister ausgewiesene Nominalkapital. Sie kann je nach Rechtsform und Struktur ordentlich, genehmigt oder innerhalb eines Kapitalbands erfolgen und erfordert typischerweise Beschlüsse, Zeichnung, Liberierung oder qualifizierte Einlagen sowie Umsetzung durch das Leitungsorgan. Bestehenden Beteiligten können Bezugsrechte zustehen, sofern sie nicht gültig beschränkt werden. Das Verfahren ist formell, weil es Stimmrechte, Verwässerung, Gläubigerschutz und Registerpublizität betrifft.