Kapitalherabsetzung
Eine schweizerische Kapitalherabsetzung senkt das in Statuten und Handelsregister eingetragene Nominalkapital. Sie kann der Rückzahlung von Kapital, Verlustbeseitigung, Bilanzsanierung oder Anpassung der Kapitalstruktur dienen. Da Gläubiger betroffen sein können, verlangt das Verfahren regelmässig formelle Beschlüsse, Rechnungsunterlagen, allenfalls Prüfungsbestätigungen sowie publikations- oder registerbezogene Schritte vor der Eintragung. Ausschüttungen an Beteiligte sind gesperrt, bis die gesetzlichen Schutzvorkehren erfüllt sind. Einzelheiten hängen von Rechtsform und Kombination mit einer Kapitalerhöhung ab.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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