Kapitalsteuer
Die Kapitalsteuer ist eine kantonale und kommunale Steuer auf das Eigenkapital juristischer Personen, getrennt von der Gewinnsteuer.
Die schweizerische Kapitalsteuer wird von Kantonen und Gemeinden auf dem steuerbaren Eigenkapital juristischer Personen erhoben, etwa Aktien- oder Stammkapital, Reserven und bestimmten Gewinnvorträgen, mit kantonalen Anpassungen. Der Bund erhebt keine allgemeine Kapitalsteuer auf Unternehmen. Die Steuersätze sind meist niedrig, unterscheiden sich aber je nach Kanton; teilweise wird die Gewinnsteuer angerechnet oder es bestehen Entlastungen für qualifizierte Beteiligungen oder Konzernfinanzierungen. Die Kapitalsteuer ist begrifflich von der Gewinnsteuer auf dem jährlichen Reingewinn zu trennen.