Kapitalsteuer
Die schweizerische Kapitalsteuer wird von Kantonen und Gemeinden auf dem steuerbaren Eigenkapital juristischer Personen erhoben, etwa Aktien- oder Stammkapital, Reserven und bestimmten Gewinnvorträgen, mit kantonalen Anpassungen. Der Bund erhebt keine allgemeine Kapitalsteuer auf Unternehmen. Die Steuersätze sind meist niedrig, unterscheiden sich aber je nach Kanton; teilweise wird die Gewinnsteuer angerechnet oder es bestehen Entlastungen für qualifizierte Beteiligungen oder Konzernfinanzierungen. Die Kapitalsteuer ist begrifflich von der Gewinnsteuer auf dem jährlichen Reingewinn zu trennen.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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