Glossar / Umweltrecht

Emissionshandel

Emissionshandel schafft handelbare Einheiten, die zur Emission von Treibhausgasen berechtigen oder geprüfte Minderungen abbilden. Cap-and-Trade-Systeme setzen eine Gesamtobergrenze und erlauben regulierten Unternehmen den Kauf oder Verkauf von Zertifikaten; Gutschriftensysteme erzeugen Einheiten aus qualifizierten Minderungsprojekten. Die Schweiz nutzt marktbasierte Klimainstrumente und stimmt relevante Mechanismen mit internationalen Entwicklungen ab. Rechtlich wichtig sind Zuteilung, Monitoring, Berichterstattung, Verifizierung, Registerintegrität, Betrugsprävention und der Umgang mit Offsets. Emissionshandel unterscheidet sich von einer CO₂-Abgabe, kann aber daneben bestehen.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.