Glossar / Bundesgerichtliches Verfahren

Kassatorischer Entscheid

Ein kassatorischer Entscheid hebt den angefochtenen Entscheid auf, ohne ihn vollständig durch eine eigene Sachentscheidung zu ersetzen. In der Praxis des schweizerischen Bundesgerichts führt dies häufig zur Rückweisung an die Vorinstanz, die unter Beachtung der bundesgerichtlichen Erwägungen neu entscheiden muss. Kassation ist typisch, wenn weitere Sachverhaltsabklärungen, Ermessensausübung oder Verfahrensschritte erforderlich sind. Sie unterscheidet sich vom reformatorischen Entscheid, bei dem das Bundesgericht das Ergebnis direkt abändert. Praktisch wird das Verfahren vor der unteren Instanz fortgesetzt.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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