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Zensur

Staatliche oder private Unterdrückung, Beschränkung oder Vorabkontrolle von Meinungen, Medien, Kunst oder digitalen Inhalten.

Zensur bezeichnet das Verhindern, Beschränken, Bearbeiten oder Sanktionieren von Äusserungen vor oder nach ihrer Veröffentlichung. In Medien und Unterhaltung betrifft sie Filme, Sendungen, Aufführungen, Bücher, Spiele, Werbung, Online-Plattformen und öffentliche Veranstaltungen. Das schweizerische Recht schützt Meinungs- und Medienfreiheit, erlaubt aber Schranken etwa zum Schutz von Jugendlichen, Persönlichkeit, öffentlicher Ordnung, strafrechtlichen Interessen, Geheimhaltung, Immaterialgüterrechten oder vor Diskriminierung. Private Moderation durch Plattformen, Sponsoren, Veranstaltungsorte oder Sender beruht meist auf Vertrag, kann aber Transparenz-, Wettbewerbs-, Arbeits- oder Konsumentenfragen auslösen.