Glossar / Sport- und Unterhaltungsrecht

Zensur

Zensur bezeichnet das Verhindern, Beschränken, Bearbeiten oder Sanktionieren von Äusserungen vor oder nach ihrer Veröffentlichung. In Medien und Unterhaltung betrifft sie Filme, Sendungen, Aufführungen, Bücher, Spiele, Werbung, Online-Plattformen und öffentliche Veranstaltungen. Das schweizerische Recht schützt Meinungs- und Medienfreiheit, erlaubt aber Schranken etwa zum Schutz von Jugendlichen, Persönlichkeit, öffentlicher Ordnung, strafrechtlichen Interessen, Geheimhaltung, Immaterialgüterrechten oder vor Diskriminierung. Private Moderation durch Plattformen, Sponsoren, Veranstaltungsorte oder Sender beruht meist auf Vertrag, kann aber Transparenz-, Wettbewerbs-, Arbeits- oder Konsumentenfragen auslösen.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.