Glossar / Familienrecht

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, kurz KESB, ist in der Schweiz für zahlreiche Fragen des Kindes- und Erwachsenenschutzes zuständig. Sie prüft Gefährdungsmeldungen, hört Betroffene soweit möglich an, ordnet verhältnismässige Massnahmen an und beaufsichtigt Beistandspersonen. Zu ihren Aufgaben gehören Kindesschutz, Beistandschaften für Erwachsene, die Prüfung von Vorsorgeaufträgen und Entscheide, wenn private Unterstützung nicht genügt. Die Organisation ist kantonal unterschiedlich. Die Behörde muss rechtsstaatlich, unparteiisch und unter Wahrung der Verfahrensrechte handeln.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.