Obhut und elterliche Sorge
Child custody wird im schweizerischen Recht nicht mit einem einzigen Begriff abgedeckt. Massgeblich sind elterliche Sorge, Obhut, Betreuungsanteile, Aufenthaltsort und persönlicher Verkehr. Leitprinzip ist das Kindeswohl, einschliesslich Stabilität, Sicherheit, Entwicklung und altersgerechter Anhörung des Kindes. Eltern können Regelungen vereinbaren; Behörden oder Gerichte prüfen und entscheiden, wenn nötig. Gemeinsame elterliche Sorge ist häufig, während die konkrete Betreuung von Verfügbarkeit, Kooperationsfähigkeit, Distanz zwischen den Haushalten und den Bedürfnissen des Kindes abhängt.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.