Glossar / Familienrecht

Kindesunterhalt

Kindesunterhalt beruht auf der Pflicht der Eltern, für ihr Kind entsprechend dessen Bedarf und den eigenen Möglichkeiten aufzukommen. In der Schweiz umfasst er Geldleistungen, Betreuungsanteile, Krankenversicherung, Ausbildung, Fremdbetreuungskosten und unter Umständen Unterstützung über die Volljährigkeit hinaus, solange eine angemessene Ausbildung andauert. Die Höhe wird meist anhand von Budgets und Leistungsfähigkeit bestimmt; das Kindeswohl bleibt leitend. Kindesunterhalt ist vom Ehegattenunterhalt zu unterscheiden, auch wenn beide Fragen im selben Trennungs- oder Scheidungsverfahren behandelt werden können.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

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