Glossar / Familienrecht

Kindeswohl

Das Kindeswohl ist der zentrale Massstab im schweizerischen Familien- und Kindesschutzrecht. Es leitet elterliche Entscheidungen, gerichtliche Anordnungen, Besuchsregelungen, Umzugsfragen und behördliche Schutzmassnahmen. Erfasst werden körperliche und psychische Sicherheit, verlässliche Betreuung, Bildung, emotionale Bindungen, Identität und die eigene Meinung des Kindes. Das Kindeswohl deckt sich nicht zwingend mit den Wünschen der Eltern oder mit behördlicher Zweckmässigkeit. Massgeblich ist die konkrete Situation des einzelnen Kindes; Eingriffe müssen verhältnismässig sein.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.