Gerichtsstandsklausel
Eine Gerichtsstandsklausel ist eine vertragliche Vereinbarung darüber, wo Streitigkeiten zu führen sind. Im internationalen Geschäftsverkehr schafft sie Vorhersehbarkeit bei der Zuständigkeit und kann die Anerkennung eines Urteils erleichtern. Schweizer Gerichte beachten gültige Gerichtsstandsvereinbarungen grundsätzlich, vorbehalten bleiben zwingende Zuständigkeiten, Schutzvorschriften etwa für Konsumenten oder Arbeitnehmer sowie anwendbare internationale Übereinkommen. Die Klausel sollte den Gerichtsstand klar bezeichnen, Exklusivität regeln und mit Rechtswahl- oder Schiedsklauseln abgestimmt sein.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.