Rechtswahl
Rechtswahl bezeichnet die Bestimmung der anwendbaren Rechtsordnung, entweder durch Kollisionsnormen oder durch eine wirksame Parteivereinbarung.
Die Rechtswahl ist besonders bei grenzüberschreitenden Verträgen und anderen privatrechtlichen Beziehungen bedeutsam. Das schweizerische internationale Privatrecht lässt eine Parteiwahl häufig zu, vor allem in Handelsverträgen; Grenzen bestehen jedoch etwa bei Konsumenten, Arbeitnehmern, Familienrecht, Sachenrecht, Insolvenz oder zwingenden Eingriffsnormen. Eine Rechtswahlklausel ist von Gerichtsstands- oder Schiedsklauseln zu unterscheiden: Sie bestimmt das materielle Recht, nicht das entscheidende Forum. Künstliche oder unzulässige Rechtswahlen können unbeachtet bleiben, wenn zwingender Schutz eingreift.