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Bürgerrecht / Einbürgerung

Das Bürgerrecht ist die volle rechtliche Zugehörigkeit zu einem Staat; Einbürgerung ist das Verfahren zum Erwerb durch Ausländerinnen und Ausländer.

Das Schweizer Bürgerrecht vermittelt volle politische Zugehörigkeit, einschliesslich Schweizer Pass, politischer Rechte im vorgesehenen Umfang und diplomatischem Schutz im Ausland. Es besteht auf Ebene von Bund, Kanton und Gemeinde. Die Einbürgerung kann ordentlich oder erleichtert erfolgen und setzt insbesondere Wohnsitz, Integration, Sprachkenntnisse, Beachtung der öffentlichen Ordnung und Vertrautheit mit schweizerischen Verhältnissen voraus. Bei der ordentlichen Einbürgerung spielen Kantone und Gemeinden eine wichtige Rolle. Die Schweiz lässt Mehrstaatigkeit grundsätzlich zu; das bisherige Heimatrecht kann dennoch Folgen haben.

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