Glossar / Bundesgerichtliches Verfahren

Zivilrechtliche Angelegenheit

Zivilrechtliche Angelegenheiten vor dem Schweizerischen Bundesgericht betreffen privatrechtliche Streitigkeiten wie Vertrag, Haftpflicht, Sachenrecht, Familien- und Erbrecht, Gesellschaftsrecht sowie zivilrechtliche Fragen des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts. Die Beschwerde in Zivilsachen steht gegen qualifizierte Endentscheide offen, unter Vorbehalt von Legitimation, Frist, Begründung und teils Streitwertgrenzen. Das Bundesgericht prüft vor allem Rechtsfragen; Sachverhaltsrügen unterliegen einem strengen Massstab. Verwandte öffentlich-rechtliche Entscheide können je nach Rechtsnatur ausgeschlossen sein.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

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