Zivilrechtliche Angelegenheit
Zivilrechtliche Angelegenheiten vor dem Schweizerischen Bundesgericht betreffen privatrechtliche Streitigkeiten wie Vertrag, Haftpflicht, Sachenrecht, Familien- und Erbrecht, Gesellschaftsrecht sowie zivilrechtliche Fragen des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts. Die Beschwerde in Zivilsachen steht gegen qualifizierte Endentscheide offen, unter Vorbehalt von Legitimation, Frist, Begründung und teils Streitwertgrenzen. Das Bundesgericht prüft vor allem Rechtsfragen; Sachverhaltsrügen unterliegen einem strengen Massstab. Verwandte öffentlich-rechtliche Entscheide können je nach Rechtsnatur ausgeschlossen sein.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.