Glossar / Allgemeine Begriffe des Zivilrechts

Zivilstand

Der Zivilstand umfasst die amtlich registrierten Grunddaten einer Person. In der Schweiz beurkunden Zivilstandsbehörden Ereignisse wie Geburt, Abstammung, Eheschliessung, eingetragene Partnerschaft, Namensänderung, Geschlechtseintrag und Tod. Diese Registereinträge dienen dem Nachweis der rechtlichen Identität und sind für Familien-, Erb-, Migrations- und Verwaltungsverfahren wichtig. Sie haben hohe Beweiskraft, können aber berichtigt oder angepasst werden, wenn sie unrichtig sind oder sich die Rechtslage ändert. Bei Auslandsbezug stellen sich Fragen der Anerkennung.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.