Clausula rebus sic stantibus
Die *clausula rebus sic stantibus* beschreibt den Gedanken, dass ein Vertrag angepasst werden kann, wenn ausserordentliche und unvorhersehbare Veränderungen die gemeinsame Geschäftsgrundlage grundlegend erschüttern. Im schweizerischen Recht wird die Lehre zurückhaltend angewandt, im Spannungsfeld zwischen Vertragstreue und Treu und Glauben. Sie kommt in Betracht, wenn unveränderte Erfüllung unzumutbar wäre, nicht aber bei gewöhnlichen Marktschwankungen oder schlechten Geschäften. Folgen können Anpassungsverhandlungen, gerichtliche Anpassung oder Beendigung sein, je nach Umständen und Vertragsinhalt.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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