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Miteigentum und Gesamteigentum

Mehrere Personen können Rechte an derselben Sache halten; Umfang, Verfügung und Verwaltung hängen von der Eigentumsform ab.

Co-ownership beschreibt Situationen, in denen mehrere Personen an derselben Sache berechtigt sind. Das Schweizer Recht unterscheidet besonders Miteigentum nach Quoten und Gesamteigentum innerhalb einer rechtlichen Gemeinschaft, etwa einer Erbengemeinschaft oder einfachen Gesellschaft. Die Form bestimmt Verwaltung, Verfügung, Teilung und Kostentragung. Bei Grundstücken sind Grundbucheintrag und genaue Eigentumsart entscheidend. Common-Law-Begriffe wie *joint tenancy* oder *tenancy in common* lassen sich nicht ohne Weiteres mit schweizerischen Kategorien gleichsetzen.

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