Glossar / Rechtsvergleichung und Rechtstheorie

Kodifikation

Kodifikation ordnet Rechtsregeln in einem strukturierten Gesetzestext und ersetzt häufig verstreute Gesetze, Gewohnheitsrecht oder richterliche Lehren. Sie prägt zivilrechtliche Systeme, in denen Gesetzbücher Auslegung und Ausbildung leiten, auch wenn Gerichte und Lehre den Sinn weiterentwickeln. Das schweizerische Privatrecht ist stark kodifiziert; Föderalismus und Spezialgesetze schaffen jedoch zusätzliche Ebenen ausserhalb der grossen Kodifikationen. Im Vergleich zum Common Law steht Kodifikation der Präzedenzorientierung gegenüber, beseitigt aber weder Auslegung noch Lücken noch Anpassungsbedarf.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.