Glossar / Verwaltungsverfahren

Verwaltungszwangsmassnahmen

Verwaltungszwangsmassnahmen dienen dazu, öffentlich-rechtliche Pflichten durchzusetzen oder einen rechtmässigen Zustand wiederherzustellen. In der Schweiz kommen etwa Ersatzvornahme auf Kosten der Pflichtigen, gesetzlich vorgesehene Ordnungsbussen, unmittelbarer Zwang, Beschlagnahme, Schliessung oder Beseitigungsanordnungen in Betracht. Erforderlich sind eine genügende gesetzliche Grundlage, ein öffentliches Interesse und Verhältnismässigkeit. Regelmässig ist vorgängig anzudrohen und das mildeste wirksame Mittel zu wählen, ausser Dringlichkeit oder Gefahr rechtfertigt sofortiges Handeln. Rechtsschutz richtet sich nach dem anwendbaren Verfahrensrecht.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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