Glossar / Strafprozessrecht

Zwangsmassnahmen

Zwangsmassnahmen im schweizerischen Strafverfahren umfassen etwa Festnahmen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen, Überwachungen, DNA-Massnahmen und Haft. Sie greifen in Freiheit, Privatsphäre, Eigentum oder körperliche Integrität ein und benötigen daher gesetzliche Grundlage, hinreichenden Tatverdacht, Verhältnismässigkeit und einen legitimen Verfahrenszweck. Manche werden von der Staatsanwaltschaft angeordnet, besonders einschneidende Massnahmen bedürfen richterlicher Genehmigung, häufig durch das Zwangsmassnahmengericht. Betroffene können in der Regel Information, Anfechtung und Überprüfung verlangen, soweit Ermittlungsgeheimnisse entgegenstehen.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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