Sachsicherheit
Eine Sachsicherheit verschafft dem Gläubiger Rechte an Vermögenswerten zur Sicherung einer Forderung und mindert das Ausfallrisiko.
Sachsicherheiten können Pfandrechte an beweglichen Sachen, Grundpfandrechte, Sicherungszessionen, Kontoverpfändungen oder Eigentumsvorbehalte umfassen. Das schweizerische Recht unterscheidet zwischen dinglichen Sicherheiten und Personalsicherheiten; für Entstehung und Rang sind häufig Besitz, Registereintrag oder präzise Dokumentation erforderlich. In Finanzierungen stehen Sicherheitenvereinbarungen in engem Bezug zu Konkursrecht, Zwangsvollstreckung und Finanzmarktregulierung. Entscheidend sind die genaue Bezeichnung der gesicherten Forderungen, der Rang und die Regeln zur Verwertung.