Glossar / Arbeitsrecht

Gesamtarbeitsvertrag

Im schweizerischen Arbeitsrecht wird ein Gesamtarbeitsvertrag zwischen Arbeitgeberseite und Arbeitnehmerverbänden, meist Gewerkschaften, abgeschlossen. Er regelt Löhne, Arbeitszeit, Ferien, Kündigungsbestimmungen, Sozialleistungen und Streitbeilegung und kann auch Friedenspflichten zwischen den Parteien enthalten. Manche Gesamtarbeitsverträge werden allgemeinverbindlich erklärt, sodass zentrale Bestimmungen für eine ganze Branche oder Region gelten. Einzelarbeitsverträge dürfen zwingende oder kollektivrechtliche Standards verbessern, verbindliche Mindestbedingungen aber in der Regel nicht unterschreiten.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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