Glossar / Finanzmärkte und Effekten

Kollektive Kapitalanlage

Eine kollektive Kapitalanlage bündelt Vermögen mehrerer Anleger und investiert es gemeinschaftlich, meist gestützt auf Fondsvertrag, Statuten oder Anlagereglement. Das Schweizer Recht kennt Formen wie vertragliche Anlagefonds, SICAV, Kommanditgesellschaften für kollektive Kapitalanlagen und SICAF; die Regulierung hängt von Struktur, Anlegerkategorie und Vertrieb ab. Solche Anlagen ermöglichen Risikostreuung und professionelle Verwaltung, doch tragen Anleger Markt- und Produktrisiken. Bewilligung, Genehmigung, Verwahrung, Bewertung, Offenlegung und Aufsicht sind besonders wichtig, wenn Produkte nicht qualifizierten Anlegern angeboten werden.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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