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Kollokationsklage

Mit der Kollokationsklage ficht ein betroffener Gläubiger Zulassung, Abweisung oder Rang einer Forderung im Konkurs an.

Die Kollokationsklage dient im schweizerischen Konkurs der Anfechtung des Kollokationsplans. Ein Gläubiger kann damit die Zulassung seiner eigenen abgewiesenen Forderung, die Herabsetzung oder Streichung einer fremden Forderung oder die Korrektur des Rangs verlangen. Beklagt wird regelmässig die Partei, deren Stellung durch die Änderung verschlechtert würde. Die Klage entscheidet typischerweise nicht allgemein über die Schuldpflicht ausserhalb des Konkurses, sondern über die Teilnahme an der Masse und den Anteil an der Verteilung.