Glossar / Internationales Privatrecht

Comity

Comity beschreibt die gerichtliche oder staatliche Rücksichtnahme auf ausländische Hoheitsakte, Rechtsnormen oder Entscheidungen, wenn keine strikte rechtliche Verpflichtung besteht. Der Begriff wird vor allem in Common-Law-Systemen verwendet, etwa bei parallelen Verfahren, Rechtshilfe oder Anerkennung ausländischer Urteile. Das schweizerische internationale Privatrecht arbeitet stärker mit kodifizierten Regeln und Staatsverträgen als mit einer offenen Comity-Doktrin. Die Grundidee geordneter Zusammenarbeit, gegenseitigen Respekts und der Vermeidung widersprüchlicher Entscheidungen bleibt jedoch vergleichend bedeutsam.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.