Prokura
In der Schweiz bezeichnet Prokura eine weitreichende gesetzlich ausgestaltete Vollmacht, mit der eine Person für ein Unternehmen im kaufmännischen Verkehr handeln und zeichnen kann. Sie wird im Handelsregister eingetragen und häufig als Einzel- oder Kollektivzeichnungsberechtigung ausgestaltet. Trotz ihres Umfangs bestehen gesetzliche Grenzen, etwa für bestimmte Verfügungen ausserhalb des gewöhnlichen Geschäfts oder bei Erfordernis besonderer Ermächtigung. Handlungen innerhalb der Prokura binden das Unternehmen; klare Eintragung und interne Kontrollen sind daher wichtig.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.