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Gütergemeinschaft

Die Gütergemeinschaft bildet gemeinsames Ehevermögen, neben Eigengut, das Gesetz oder Ehevertrag vorbehalten.

Die Gütergemeinschaft ist ein vertraglicher Güterstand des schweizerischen Familienrechts. Die Ehegatten können eine Gemeinschaft für das gesamte Vermögen oder für bestimmte Vermögenswerte begründen; gewisse Güter bleiben kraft Gesetzes oder Vereinbarung Eigengut. Das Gesamtgut wird nach Ehevertrag und gesetzlichen Regeln verwaltet und bei Auflösung geteilt, wobei beide Ehegatten am gemeinsamen Vermögen beteiligt sind. Der Güterstand kann Gläubigerhaftung und Nachlassplanung beeinflussen, weshalb klare Vertragsgestaltung wichtig ist. Er ist weniger verbreitet als Errungenschaftsbeteiligung oder Gütertrennung.

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