Glossar / EU-Recht

EU-Wettbewerbsrecht

Das EU-Wettbewerbsrecht schützt den Binnenmarkt vor wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen, dem Missbrauch marktbeherrschender Stellungen und Zusammenschlüssen, die wirksamen Wettbewerb erheblich behindern. Auch bestimmte staatliche Beihilfen werden kontrolliert. Obwohl die Schweiz kein EU-Mitgliedstaat ist, können Schweizer Unternehmen erfasst werden, wenn ihr Verhalten Handel oder Wettbewerb in der EU beeinflusst. Schweizer Kartellrecht bleibt eigenständig, wird in der Praxis aber häufig parallel geprüft, etwa bei Vertriebssystemen, Lizenzen, Fusionen und grenzüberschreitenden Untersuchungen.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.