Glossar / Strafprozessrecht

Beschwerde im Strafverfahren

Im schweizerischen Strafprozess dient die Beschwerde der Anfechtung vieler Verfügungen, Verfahrenshandlungen oder Unterlassungen von Staatsanwaltschaft, Polizei, Zwangsmassnahmengericht oder Gericht, soweit keine Berufung offensteht. Sie betrifft je nach Verfahrensstand etwa Haftfragen, Durchsuchung und Beschlagnahme, Beweisentscheide, Untätigkeit, Kosten oder Verfahrenseinstellungen. Erforderlich sind ein rechtlich geschütztes Interesse und die Einhaltung kurzer Fristen. Die Beschwerdeinstanz kann den Entscheid aufheben, ändern oder die Vorinstanz zum Handeln anweisen.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.