Beschwerde im Strafverfahren
Die Beschwerde ist ein Rechtsmittel gegen bestimmte strafprozessuale Entscheide, Handlungen oder Unterlassungen von Behörden.
Im schweizerischen Strafprozess dient die Beschwerde der Anfechtung vieler Verfügungen, Verfahrenshandlungen oder Unterlassungen von Staatsanwaltschaft, Polizei, Zwangsmassnahmengericht oder Gericht, soweit keine Berufung offensteht. Sie betrifft je nach Verfahrensstand etwa Haftfragen, Durchsuchung und Beschlagnahme, Beweisentscheide, Untätigkeit, Kosten oder Verfahrenseinstellungen. Erforderlich sind ein rechtlich geschütztes Interesse und die Einhaltung kurzer Fristen. Die Beschwerdeinstanz kann den Entscheid aufheben, ändern oder die Vorinstanz zum Handeln anweisen.