Schulpflicht
Die Schulpflicht verpflichtet Kinder zum Grundschulunterricht während der gesetzlichen Dauer, an öffentlichen, privaten oder bewilligten Alternativformen.
In der Schweiz liegt die Schulpflicht in der Zuständigkeit der Kantone, begrenzt durch bundesverfassungsrechtliche Vorgaben zu ausreichendem und an öffentlichen Schulen unentgeltlichem Grundschulunterricht. Sie beginnt in der Regel im frühen Kindesalter und umfasst Primar- sowie Sekundarstufe I; Einzelheiten unterscheiden sich kantonal. Eltern müssen den Schulbesuch oder eine anerkannte Alternative sicherstellen, während Behörden den Zugang gewährleisten und bei unentschuldigten Absenzen einschreiten können. Häufige Fragen betreffen Einschulung, Dispensen, Homeschooling, religiöse oder gesundheitliche Abwesenheiten, Sanktionen und Kantonswechsel.