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Konzession

Verwaltungsrechtliche Verleihung eines Sonderrechts zur Nutzung öffentlicher Sachen oder zur Ausübung staatlich vorbehaltener Tätigkeiten.

Eine Konzession verleiht einer privaten oder öffentlich-rechtlichen Trägerschaft eine besondere Rechtsstellung, häufig zur Nutzung einer öffentlichen Sache, zur Ausbeutung einer monopolähnlichen Ressource oder zur Ausübung einer dem Staat vorbehaltenen Tätigkeit. Schweizer Beispiele finden sich bei Gewässern, Verkehr, Energie, Telekommunikation oder öffentlichen Infrastrukturen. Anders als eine gewöhnliche Bewilligung kann die Konzession dauerhafte Rechte und Pflichten begründen, etwa Gebühren, Dienstleistungspflichten, Investitionen oder Aufsicht. Vergabe und Änderung müssen Legalität, Gleichbehandlung, gegebenenfalls Transparenz, öffentliches Interesse und Vertrauensschutz beachten.