Glossar / Mietrecht

Schlichtungsbehörde in Mietsachen

Streitigkeiten über Wohn- und Geschäftsmieten beginnen in der Schweiz häufig vor einer spezialisierten Schlichtungsbehörde. Sie soll eine Einigung ermöglichen und kann in bestimmten Angelegenheiten Vergleichsvorschläge oder Entscheide im Rahmen ihrer Zuständigkeit erlassen. Behandelt werden etwa Mietzinsanfechtungen, Kündigungsstreitigkeiten, Mieterstreckungen und Kautionen. Das Verfahren ist auf Zugänglichkeit und rasche Erledigung ausgerichtet. Kommt keine Einigung zustande und ist kein abschliessender Entscheid möglich, kann die Sache ans Gericht weitergezogen werden.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.