Glossar / Zivilprozess und Zivilstreitigkeiten

Schlichtungsverhandlung

Die Schlichtungsverhandlung ist in vielen schweizerischen Zivilstreitigkeiten ein zentrales Element. Die Parteien erscheinen vor der Schlichtungsbehörde, die eine Einigung fördert und den Streit ohne die volle Förmlichkeit eines Gerichtsverfahrens klärt. Persönliches Erscheinen kann verlangt sein, vorbehaltlich prozessualer Ausnahmen. Die Gespräche zielen auf einen Vergleich, der verbindlich sein kann. Scheitert die Einigung, stellt die Behörde häufig eine Klagebewilligung aus oder unterbreitet beziehungsweise entscheidet in bestimmten Fällen im begrenzten Rahmen.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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