Konkrete Normenkontrolle
Die konkrete Normenkontrolle prüft die Rechtmässigkeit einer Norm im Rahmen eines Einzelfalls, in dem sie angewendet wird.
Konkrete Normenkontrolle liegt vor, wenn ein Gericht oder eine Behörde in einem Streitfall eine Norm anwenden muss und geltend gemacht wird, sie widerspreche höherrangigem Recht. In der Schweiz kann die zuständige Instanz eine untergeordnete Norm je nach Kompetenz unangewendet lassen oder verfassungskonform auslegen. Bundesgesetze nehmen eine Sonderstellung ein, weil Gerichte sie grundsätzlich nicht allein wegen Verfassungswidrigkeit verweigern dürfen. Das Instrument schützt individuelle Rechte und Normenhierarchie, wirkt aber oft nur im konkreten Verfahren, solange die Norm nicht von zuständiger Stelle geändert oder aufgehoben wird.