Glossar / Obligationenrecht

Auflösende Bedingung

Eine auflösende Bedingung lässt einen Vertrag oder eine Verpflichtung zunächst wirksam werden, ordnet aber deren Wegfall an, wenn ein ungewisses künftiges Ereignis eintritt. Das schweizerische Obligationenrecht lässt solche Bedingungen zu, soweit sie rechtmässig, möglich und mit dem Geschäft vereinbar sind. Bis zum Eintritt ist die Verpflichtung wirksam und zu erfüllen. Tritt die Bedingung ein, gelten die vereinbarten Folgen, etwa Beendigung, Rückabwicklung oder Rechtsverlust. Sie unterscheidet sich von einer festen Endfrist, weil der Eintritt ungewiss bleibt.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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