Glossar / Sachen- und Grundstückrecht (Fortgeschritten)

Stockwerkeigentum

Stockwerkeigentum verbindet in der Schweiz einen Miteigentumsanteil am Grundstück und Gebäude mit einem Sonderrecht, bestimmte Räume wie Wohnung oder Geschäftsräume ausschliesslich zu benutzen und auszubauen. Gemeinsame Teile wie Tragwerk, Dach, Treppenhaus und Leitungen werden gemeinschaftlich verwaltet. Die Eigentümergemeinschaft entscheidet über Unterhalt, Verwaltung und Finanzierung; Beiträge richten sich nach Wertquoten oder Reglement. Grundbucheintrag, Begründungsakt und Reglement bestimmen Einheiten, Quoten, Nutzungsrechte und Pflichten. Konflikte betreffen häufig bauliche Änderungen, Kostenverteilung und Beschlussanfechtung.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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