Einziehung
Einziehung ist eine strafrechtliche Massnahme, mit der der Staat deliktsbezogene Gegenstände, Vermögenswerte oder Erträge entzieht.
Im schweizerischen Strafrecht ist die Einziehung eine Massnahme und keine Strafe im engeren Sinn. Sie betrifft Gegenstände, die zur Begehung einer Straftat gedient haben oder bestimmt waren, gefährliche Gegenstände sowie Vermögenswerte aus Straftaten. Sind direkte Erträge nicht mehr vorhanden, kann eine Ersatzforderung angeordnet werden. Ziel ist es, unrechtmässige Vorteile und gefährliche Gegenstände zu entziehen, nicht doppelt zu bestrafen. Rechte Dritter, Verhältnismässigkeit und die Abgrenzung zu rechtmässigem Vermögen sind zentrale Schranken.