Anknüpfungspunkte
Anknüpfungspunkte sind tatsächliche Bezüge wie Wohnsitz, Staatsangehörigkeit oder Erfüllungsort zur Bestimmung von Recht oder Gericht.
Anknüpfungspunkte sind jene Bezüge, mit denen das internationale Privatrecht einen Sachverhalt einer Rechtsordnung oder einem Forum zuordnet. Häufige Beispiele sind Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt, Staatsangehörigkeit, Sitz einer Gesellschaft, Lageort einer Sache, Erfüllungsort oder Schadensort. Schweizer Kollisionsnormen verwenden solche Kriterien zur Bestimmung von Zuständigkeit, anwendbarem Recht und Anerkennung. Ihre Bedeutung ist rechtstechnisch und deckt sich nicht immer mit dem Alltagsverständnis; deshalb sind Qualifikation des Rechtsverhältnisses und richtiger Anknüpfungspunkt zentral.