Konsens
Konsens ist im schweizerischen Obligationenrecht Voraussetzung für das Zustandekommen eines Vertrags. Er kann tatsächlich bestehen, wenn die Parteien denselben inneren Willen teilen, oder normativ, wenn eine Erklärung nach Treu und Glauben so verstanden werden durfte. Die Einigung muss mindestens die wesentlichen Vertragspunkte erfassen. Fehlt Konsens, kommt kein Vertrag zustande; Willensmängel wie Irrtum oder Täuschung können dagegen einen bestehenden Vertrag anfechtbar machen. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil Zustandekommen und Ungültigkeit unterschiedliche Rechtsfolgen und Fristen auslösen.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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