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Conspiracy / strafbare Verabredung

Conspiracy bezeichnet eine Vereinbarung zur rechtswidrigen Tat; Umfang und selbständige Strafbarkeit unterscheiden sich stark je nach Rechtsordnung.

In Common-Law-Systemen kann conspiracy ein eigenständiges Delikt sein, das bereits auf der Vereinbarung beruht und teils vor einem Versuch strafbar ist. Das schweizerische Strafrecht kennt keine entsprechende allgemeine Lehre. Es arbeitet mit Regeln zur Teilnahme, zum Versuch, besonderen Tatbeständen über kriminelle Organisationen oder Abreden sowie mit punktuell strafbaren Vorbereitungshandlungen. Für die Schweiz ist der Begriff daher vor allem rechtsvergleichend zu verstehen: Er beschreibt ein Modell früher Strafrechtsintervention, das sorgfältig in einheimische Kategorien übersetzt werden muss.