Vorrang der Verfassung
Die Vorstellung, dass die Verfassung die höchste innerstaatliche Rechtsnorm ist und staatliche Gewalt ihre Ordnung, Rechte und Grenzen beachten muss.
Der Vorrang der Verfassung bedeutet, dass Gesetzgebung, Exekutive und Verwaltung ihre Autorität aus der Verfassung ableiten und deren Zuständigkeitsordnung sowie Grundrechtsschutz beachten müssen. In der Schweiz wird dieses Prinzip durch Föderalismus, direkte Demokratie und besondere Grenzen der gerichtlichen Überprüfung bestimmter Bundesgesetze institutionell geprägt. Die Verfassung bleibt Rahmen für Legalität, demokratische Legitimation, Grundrechte und das Verhältnis zwischen Bund und Kantonen. Vergleichend können Verfassungsgerichte in manchen Staaten Gesetze weitergehend aufheben, während andere stärker auf politische und auslegende Kontrolle setzen.