Vorrang der Verfassung
Der Vorrang der Verfassung bedeutet, dass Gesetzgebung, Exekutive und Verwaltung ihre Autorität aus der Verfassung ableiten und deren Zuständigkeitsordnung sowie Grundrechtsschutz beachten müssen. In der Schweiz wird dieses Prinzip durch Föderalismus, direkte Demokratie und besondere Grenzen der gerichtlichen Überprüfung bestimmter Bundesgesetze institutionell geprägt. Die Verfassung bleibt Rahmen für Legalität, demokratische Legitimation, Grundrechte und das Verhältnis zwischen Bund und Kantonen. Vergleichend können Verfassungsgerichte in manchen Staaten Gesetze weitergehend aufheben, während andere stärker auf politische und auslegende Kontrolle setzen.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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