Glossar / Bau- und Planungsrecht

Bauzone

Eine Bauzone bezeichnet Land, das raumplanungsrechtlich für Siedlung und Überbauung ausgeschieden ist. In der Schweiz werden Bauzonen vor allem durch kantonale und kommunale Planungsinstrumente innerhalb bundesrechtlicher Vorgaben festgelegt. Die Lage in der Bauzone vermittelt kein uneingeschränktes Baurecht: Das Grundstück muss hinreichend erschlossen sein, und das Projekt muss Zonenvorschriften, Bauvolumen, Abstände, Gestaltung, Umweltgrenzen und allfällige Sondernutzungspläne einhalten. Bauzonen sollen am absehbaren Bedarf ausgerichtet und mit Infrastruktur koordiniert sein. Streitpunkte sind häufig Einzonung, Verdichtung, Erschliessung, Lärm, Aussicht und Nachbareinsprachen.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.