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Konsumkreditrecht

Das Konsumkreditrecht regelt Darlehen und Zahlungsaufschübe, die Privatpersonen zu nicht beruflichen Zwecken gewährt werden.

In der Schweiz soll das Konsumkreditrecht Überschuldung verhindern und transparente Kreditvergabe sichern. Erfasst werden typische Konsumdarlehen, bestimmte Leasing- und Zahlungsvereinbarungen sowie Pflichten zu vorvertraglicher Information, Kreditfähigkeitsprüfung, Vertragsform und Grenzen missbräuchlicher oder überhöhter Kosten. Je nach Geschäft bestehen Widerrufs- oder vorzeitige Rückzahlungsrechte. Die Regeln berühren Bankenaufsicht, Schuldbetreibung, Datenschutz und Werbevorgaben. Rechtsvergleichend spielen Zinshöchstgrenzen, verantwortungsvolle Kreditvergabe und Schutz besonders verletzlicher Verbraucher eine wichtige Rolle.