Glossar / Bank- und Finanzrecht

Konsumkredit

Ein Konsumkredit finanziert privaten Konsum und nicht eine geschäftliche Tätigkeit. In der Schweiz sollen die Regeln zum Konsumkredit Überschuldung verhindern, insbesondere durch Kreditfähigkeitsprüfung, Pflichtinformationen, Kostentransparenz und Beschränkungen bestimmter Kosten. Je nach Ausgestaltung können Barkredite, Zahlungsaufschübe, Kreditkarten oder Konsumleasing erfasst sein; Ausnahmen sind möglich. Kreditgeber müssen den Vertrag dokumentieren und die Tragbarkeit vor Auszahlung prüfen. Kreditnehmende sollten effektive Kosten, Laufzeit, vorzeitige Rückzahlung, Zusatzversicherungen und Verzugsfolgen vergleichen.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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