Glossar / Familienrecht

Persönlicher Verkehr

Im schweizerischen Familienrecht regelt der persönliche Verkehr die Kontakte zwischen einem Kind und einem getrennt lebenden Elternteil, in besonderen Fällen auch zu anderen nahen Personen wie Grosseltern. Entscheidend ist das Kindeswohl. Er kann Besuche, Ferien, Telefon- oder digitale Kontakte sowie Informationspflichten umfassen. Eltern müssen die Beziehung grundsätzlich fördern und Loyalitätskonflikte vermeiden. Gefährdet der Kontakt das Kind, können Gericht oder Behörde Auflagen, begleitete Kontakte, vorübergehende Aussetzung oder andere Schutzvorkehrungen anordnen.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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