Lexipedia

Fortsetzungsbegehren

Das Fortsetzungsbegehren verlangt nach dem Zahlungsbefehl und bereinigtem Rechtsvorschlag die Weiterführung der Betreibung.

Mit dem Fortsetzungsbegehren beantragt der Gläubiger, die Betreibung nach dem Zahlungsbefehl weiterzuführen. Es kommt in Betracht, wenn der Schuldner keinen Rechtsvorschlag erhoben hat, ihn zurückgezogen hat oder der Gläubiger dessen Beseitigung beziehungsweise ein fortsetzungsfähiges Urteil erlangt hat. Der nächste Schritt richtet sich nach der Betreibungsart: Pfändung, Pfandverwertung oder Konkurs. Das Begehren muss fristgerecht und beim zuständigen Amt gestellt werden, sonst kann ein Neubeginn nötig werden.