Vertragsauslegung
Vertragsauslegung bestimmt den Sinn von Parteierklärungen nach dem tatsächlichen oder rechtlich zugerechneten Willen.
Die schweizerische Vertragsauslegung fragt zuerst nach dem tatsächlichen übereinstimmenden Willen der Parteien. Lässt sich dieser nicht feststellen, werden Erklärungen nach dem Vertrauensprinzip ausgelegt: massgeblich ist, wie sie eine vernünftige Empfängerin unter den konkreten Umständen verstehen durfte und musste. Der Wortlaut ist wichtig, aber nicht allein entscheidend; Verhandlungen, Verhalten, Vertragszweck, Branchenübungen und Treu und Glauben können mitberücksichtigt werden. Unklarheiten können besonders bei AGB zulasten der Verwenderin gehen, ersetzen aber die Auslegung nicht. Abzugrenzen sind Lückenfüllung und Vertragsänderung.