Glossar / Öffentliches Beschaffungsrecht

Auftraggeberin

Als Auftraggeberin gilt die Stelle, deren Einkauf beschaffungsrechtliche Pflichten auslöst. In der Schweiz gehören dazu typischerweise Bundes-, Kantons- und Gemeindebehörden, öffentlich-rechtliche Einrichtungen und unter bestimmten Voraussetzungen Organisationen mit öffentlichen Aufgaben oder besonderen Rechten. Ob eine Stelle erfasst ist, hängt vom anwendbaren Beschaffungsrecht, vom Auftragsgegenstand und von Schwellenwerten ab. Auftraggeberinnen organisieren das Verfahren, publizieren Ausschreibungen, beantworten Fragen, prüfen Angebote und erlassen Zuschlagsentscheide. Sie müssen Gleichbehandlung, Transparenz, Vertraulichkeit und den Umgang mit Interessenkonflikten gewährleisten.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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