Vertragsklausel
Eine Vertragsklausel ist Bestandteil der Vereinbarung und kann Leistung, Zahlung, Haftung, Kündigung, Vertraulichkeit, Streitbeilegung oder andere Punkte ordnen. Im schweizerischen Recht werden Klauseln nach dem tatsächlichen übereinstimmenden Willen der Parteien ausgelegt, soweit dieser feststellbar ist; sonst nach dem objektiven Sinn nach Treu und Glauben. Eine Klausel kann unwirksam sein, wenn sie zwingendes Recht, Formvorschriften, die öffentliche Ordnung oder besondere Schranken für Allgemeine Geschäftsbedingungen und Verbraucherschutz verletzt. Ihre Wirkung ergibt sich aus dem Gesamtvertrag.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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