Ausgleich unter Versicherern
Der Ausgleich unter Versicherern greift, wenn mehrere Policen dasselbe Interesse, Risiko und denselben Schaden decken. Leistet ein Versicherer, kann er je nach Vertragsklauseln, Versicherungssummen und anwendbarem Recht anteiligen Ersatz von anderen Versicherern verlangen. Der Mechanismus stützt das Schadenersatzprinzip: Die versicherte Person soll nicht mehr als den Schaden erhalten, während die Versicherer ihren Anteil tragen. In der Schweiz werden Mehrfachversicherung und Koordinationsklauseln durch gesetzliche Regeln und Vertragsbedingungen gesteuert; zwingende und konsumentenschützende Normen können nachteilige Klauseln begrenzen.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.